Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Hypnose Kalverkaemper Hameln, Lebensberatung und Coaching

1 Anwendbarkeit
Die vorliegenden AGB´s regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Hypnosepraxis Kalverkämper, Frau Beate Kalverkämper und der/dem Klient (-in).
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient (-in) das generelle Angebot annimmt und sich zum Zwecke der Beratung und Hypnosesitzung an mich  wendet.
Ich bin berechtigt, einen Anwendungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn:
a) ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann
b) es um Beschwerden geht, die ich aufgrund ihrer Spezialisierung und/oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder kann.
c) es um Beschwerden geht, die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten.

2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die Hypnosepraxis Kalverkämper erbringt ihre Leistung gegenüber der/dem / Klinet/in durch Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten mittels Coaching, Beratung oder Hypnose.
Über die Auswahl der Anwendung entscheidet der/die Klient (-in ) frei, nachdem eine Beratung über Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht durch mich erfolgt ist.
Die von der Hypnosepraxis Kalverkämper angebotenen Anwendungen sind unter Umständen schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Sie sind nicht kausal-funktional erklärbar, insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der angewandten Methoden kann weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden.

3 Mitwirkung der/des Klienten/in
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient (-in) nicht verpflichtet. Die Hypnosepraxis Kalverkämper ist jedoch berechtigt, die Anwendung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der/die Klient (-in) Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder Anwendungen vereitelt oder blockiert.

4 Honorierung und Vereinbarung über die Termine
Die Hypnosepraxis Kalverkämper hat für ihre Anwendung (en) Anspruch auf ein Honorar. Die entstandenen Anwendungskosten sind am jeweiligen Tag des vereinbartenTermins (wenn gewünscht gegen Ausgabe einer Quittung) in bar zu zahlen. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der/die Klient(-in) auf Wunsch eine Rechnung nach Punkt 7 dieses Vertrages.
Eine Sitzung dauert normalerweise zwischen 60 und 180 Minuten. Die Anzahl und Dauer der Sitzungen wird gemeinsam mit dem/der Klient (-in) abgesprochen und festgelegt.
Absagen seitens der Klientin/des Klienten sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin durchzuführen. Kurzfristigere Absagen, die es nicht mehr gewährleisten, die entstandene Lücke durch einen anderen Termin zu ersetzen, muss ich mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 120 Euro in Rechnung stellen. Dies gilt ebenfalls für ein Fernbleiben der Anwendung ohne Absage.
Sollte ein Termin seitens der Hypnosepraxis Kalverkämper nicht zustande kommen (z.B. krankheitsbedingter Ausfall), wird der/die Klient (-in) frühestmöglich darüber informiert und es wird ein Ausweichtermin vereinbart.

5 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der/die Klient/in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, bleibt Punkt 4 dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Hypnosepraxis Kalverkämper führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

6 Vertraulichkeit der Behandlung
Die Hypnosepraxis Kalverkämper behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratung und Anwendung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der/des Betroffenen eine Auskunft.
Obiger Absatz findet keine Anwendung, wenn in Zusammenhang mit der Beratung oder dem Verfahren/der Methode persönliche Angriffe gegen Beate Kalverkämper stattfinden und sie sich durch Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Hypnosepraxis Kalverkämper führt Aufzeichnungen über ihre Sitzungen (Handakte). Der/dem Klient (-in) steht die Einsicht dieser Handakte zu.

 

7 Rechnungsstellung
Neben den Quittungen nach Punkt 4 erhält der die Klient(-in) nach Abschluss der Sitzung/en auf Verlangen eine Rechnung.

8 Aufklärung über Kontraindikationen und Haftungsausschluss
Eine Hypnosesitzung ist AUSDRÜCKLICH nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Bitte stellen Sie VOR einer Hypnosesitzung u. U. durch einen Arzt / Heilpraktiker / Psychologen usw. sicher, dass Sie geistig und körperlich gesund sind. Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der Ratsuchende / Klient ausdrücklich, sichergestellt zu haben, dass er geistig und körperlich gesund ist und keine Kontraindikation vorliegt ( z. B. Epilepsie, endogene Psychosen, Demenz, hochgradige Intelligenzdefekte oder Gedächtnis-Ausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen, Herzkrankheiten, Drogen- oder Alkohol-Abusus, Anfallsleiden, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, multiple Persönlichkeitsstörung oder andere Psychosen). Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der Klient nachhaltig und ausdrücklich, geistig und körperlich gesund zu sein und nimmt eigenverantwortlich an einer Hypnosesitzung teil. Beate Kalverkämper wird ausdrücklich und nachhaltig von evtl. Haftungsansprüchen freigestellt.


9 Urheberrecht
Sämtliche durch mich zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht von Beate Kalverkämper. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe - egal welcher Art - erfordert die schriftliche Einverständniserklärung von mir und kann anderenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Sollten durch diese Seiten Urheberrechte Dritter verletzt werden, weisen Sie mich bitte in einer kurzen Nachricht darauf hin.

 

10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist soweit zulässig ausschließlich Hameln